AbfallkalenderAbteilungenAllgemeinesAmtstafelAnfrageAnsprechpersonenÄrzte, EinrichtungenAufnahmeinfosAusschüsseBezugspflegeBranchenBürgermeisterBürgerserviceE-GovernmentFormulareGebühren & AbgabenGemeinderatGemeindewappenGemeindezeitungGeschichtlichesGesundheit und SozialesHeimvertragImpressumIndexJugendbuttonJugendreferentKalender FestsaalKindergartenKindergarten TeamKindergarten TeamKindergartenordnungKindergartenordnungKleinanzeigenKontaktKosten sparen mit FahrgemeinschaftenLehrlingsportalNewsletter abonnierenPfarrkirche und KapellenPolitikProtokolleSehenswürdigkeitenSicherer HeimwegSozialzentrumSozialzentrum TeamSportpass und Area TicketThema wählenunsere LehrbetriebeVereineVereineVereine mit JugendarbeitVerordnungenVerwaltungVizebürgermeisterWahlergebnisseWasserversorgungWirtschaftWissenswertesZuständigkeiten
Sie befinden sich Startseite > Bürgerservice > Informationen > Fieberbrunn Mobil
Ihr Standort: Startseite > Bürgerservice > Informationen > Fieberbrunn Mobil
Eine in Österreich bloß kirchliche (konfessionelle) Eheschließung ist vor dem österreichischen Gesetz ungültig. Eine rechtsgültige Eheschließung kommt nur dann zustande, wenn sie von einer Standesbeamtin/einem Standesbeamten unter Beisein von zwei, einem oder keinem Trauzeugen vorgenommen wird.
Wenn Sie vor einer Vertreterin/einem Vertreter einer staatlich anerkannten Kirche, Religionsgesellschaft oder eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft heiraten wollen, erkundigen Sie sich dort über die Voraussetzungen zur Eheschließung.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Aufenthalt
Bauen
Führerschein
Geburt
Grundbuch
Heirat
Kfz
Kinderbetreuung
Pension
Personalausweis
Pflege
Reisepass
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
Umzug
Wohnen